VB Etherlink
Leistungsbeschreibung und Entgeltbestimmungen
Gültig ab 1. 1.2019
1 Leistungsbeschreibung
2 Allgemeines
Die VB Video-Broadcast GmbH (VB) erbringt im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten VB Etherlink Service nach den Bestimmungen des Telekommunikations- gesetzes (TKG 2003), den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung sowie nach den für VB Etherlink Service maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung, insoweit hier keine von diesen abweichende oder ergänzende Regelungen getroffen werden, samt allfälligen schriftlichen Individualvereinbarungen.
3 Grundleistung
VB stellt her und überlässt ihrem Kunden innerhalb ihres Netzes im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten an vom Kunden gewünschten Standorten in Österreich einen VB Etherlink Anschluss. Darüber kann (können) ein (mehrere) VB Etherlink Service(s) realisiert werden.
VB Etherlink Anschlüsse und VB Etherlink Services sind dauernd bereitgestellte Anschlüsse und Services mit digitalen Ethernet Schnittstellen und mit in dieser Leistungsbeschreibung angeführten Durchsatzklassen. Alle in dieser Leistungsbeschreibung angeführten technischen Parameter beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf den Layer 2 des OSI-7 Schichtenmodells von VB.
4 Herstellung eines VB Etherlink Anschlusses
VB installiert an jedem inländischen Endpunkt in Absprache mit dem Kunden an einer geeigneten und für eine allfällige Entstörung leicht zugänglichen Stelle eine Anschalteeinrichtung (Customer Premises Equipment - CPE) als Abschluss des VB Etherlink Service (Netzabschlusspunkt – Network Termination Unit - NTU), die durch eine Anschlussleitung mit einem von VB definierten Abschluss (Kabelausmündung, Richtfunk) des bereits bestehenden Teiles des Netzes von VB verbunden ist. Die technische Ausführung des VB Etherlink Anschlusses bleibt der VB überlassen. Die kundenseitigen Schnittstellen (User Network Interface - UNI) von VB zwischen dem Equipment des Kunden und der Layer 2 NTU von VB sind in dieser Leistungsbeschreibung beschrieben.
Der Standort eines Endpunktes eines VB Etherlink Service wird im Allgemeinen durch Angabe einer Anschrift und der Räumlichkeiten des Kunden (Stock, Stiege, Türnummer usw.) bezeichnet. Werden die Räumlichkeiten des Kunden, in denen von VB Einrichtungen überlassen werden sollen, durch Räumlichkeiten, über die er kein Verfügungsrecht hat, getrennt, wobei dies durch eine unterschiedliche Bezeichnung (z.B. bei Hausnummer, Stiege, Stock, Türnummer usw.) zum Ausdruck kommt, so liegen unterschiedliche Standorte vor.
Mit Ethernet Standleitungsverbindungen (direkt auf der eigenen Glasfaser-LWL bzw. Richtfunk Infrastruktur oder zu gemietet) wird Ihr Firmenstandort direkt an den VB ALL-IP Backbone angebunden, basierend auf Ethernet Technologie. Es handelt sich dabei um eine Anschlussvariante, die den hohen technischen und operativen Anforderungen von Geschäftsanwendungen gerecht wird. Sofern der Kundenstandort nicht durch eigene Infrastruktur entbündelt werden kann, wird die Verbindung vom Kundenstandort bis zum nächsten VB POP mit ausgewählten Partnern realisiert. Bei der Auswahl der Partner wird großer Wert auf Preis- Leistungsverhältnis und Zuverlässigkeit gelegt.
Die Zuführung der Etherlink Standleitungsverbindung kann über folgende Wege erfolgen:
o Standleitungen auf eigener Infrastruktur (Glasfaser-LWL)
o Zu gemietete Infrastruktur (über Partner)
o Richtfunkverbindungen (lizenziert)
Die Herstellung des VB Etherlink Anschlusses insbesondere die Leitungsführung im Netz von VB und die Bereitstellung der Anschlussleitung erfolgt entsprechend den bei VB zur Zeit der Ausführung geltenden Regeln für die Standardinstallation.
Liegt der Standort in einem erhöht blitzgefährdeten Gebiet oder ist eine Beeinflussung durch Fremdspannung zu erwarten, werden von VB (soweit erforderlich) Schutzmaßnahmen gegen Beeinflussungen durch Fremdspannungen getroffen. Ist der Einbau eines Überspannungsschutzes erforderlich, hat der Kunde eine Potentialausgleichsleitung und soweit notwendig, einen 230V Stromanschluss bereitzustellen. In diesem Fall sind Ventilableiter in die Netzstromversorgung bei der Gebäudeeinführung (z.B. Hausanschlusssicherungskasten) durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen zu installieren.
Wird innerhalb von Gebäuden die Führung der Anschlussleitung in Verrohrungen oder Kabelkanälen gewünscht oder ist dies aus anderen nicht von VB zu vertretenden Gründen erforderlich (z.B. Auflage des Verfügungsberechtigten), so sind vom Kunden die entsprechenden Verrohrungen oder Kabelkanäle bereitzustellen. Die Anschlussleitung Cat7 darf nicht mit anderen Leitungen (z.B. elektrischen Leitungen) gemeinsam in einer Verrohrung oder in einem Rohrzug eines Kabelkanals untergebracht werden.
Kann die Anschlussleitung zur Gänze oder in Teilstrecken nicht von VB bereitgestellt werden, so ist die Benützung von privater Infrastruktur gestattet, sofern die in dieser Leistungsbeschreibung angeführten technischen Werte und Schnittstellenbedingungen eingehalten werden. Es obliegt dem Kunden, die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Inhaber solcher Dienstleistungen abzuschließen und dafür zu sorgen, dass die Dienstleistungen ständig betriebsbereit gehalten werden.
5 Überlassung eines VB Etherlink Anschlusses
VB überlässt ihrem Kunden einen VB Etherlink Anschluss mit einer der in Tabelle 1 angeführten Bandbreiten und Schnittstellen.
Tabelle 1: Schnittstellenbeschreibung
Die nachfolgenden Parameter gelten für die kundenseitige Schnittstelle (UNI) eines VB Etherlink Anschlusses.
Tabelle 2: Anschlussparameter
6 Überlassung eines VB Etherlink Services
VB überlässt ihrem Kunden ein VB Etherlink Service mit einer Bandbreiten von 20 MBit/s bis 10 GBit/s .
Die angegebenen Bandbreiten sind Bruttobandbreiten und beinhalten Ethernet Header inkl. VLAN-Tags. Aufgrund des Protokoll Overheads liegt die maximal erreichbare Bandbreite geringfügig unterhalb der angegebenen Bandbreite. Die maximal erreichbare Bandbreite ist abhängig von der Framesize.
Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet:
Bei der in der Tabelle angeführten Bandbreite handelt es sich um die maximale Bandbreite. Die maximale Bandbreite des Internetzugangs richtet sich nach dem gewählten Produkt und ist die technisch mögliche Bandbreite, die zumindest einmal täglich erreicht werden kann. Die maximale Bandbreite entspricht der beworbenen Bandbreite.
Die normalerweise zur Verfügung stehende Download- und Upload-Geschwindigkeit ist jene Geschwindigkeit, die der Kunde zu 95 % der Zeit eines Tages erreicht.
Eine erhebliche Abweichung von der jeweiligen beworbenen Bandbreite kann Auswirkungen haben darauf, wie schnell Sie Informationen und Inhalte über Ihren Internetanschluss abrufen und verbreiten können bzw. wie schnell Sie Anwendungen und Dienste nutzen und bereitstellen können.
Die oben angeführten Bandbreiten werden über das von VB zur Verfügung gestellte Modem unter normalen Betriebsumständen (keine Betriebsstörungen aufgrund unvorhergesehener und vorübergehender Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen oder auf geplante und von uns vorab angekündigte und zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes erforderliche Wartungs- oder Reparaturarbeiten an unserem Netz zurückzuführen) erreicht.
Messungen der zur Verfügung stehenden Bandbreite werden insbesondere von folgenden Faktoren erheblich beeinflusst:
• Keine direkte Ethernet LAN-Verbindung zwischen Modem und Endgerät
• Übertragungsart und Übertragungsstandard
• Veraltete bzw. nicht aktualisierte Betriebssysteme
• Veraltete bzw. nicht aktualisierte Hardware (zB Treiber; Netzwerkkarte)
• Parallele Nutzung mehrerer Anwendungen (zB E-Mail Programme, Web Browser)
• Paralleler Betrieb von Geräten, die eventuell auf das Internet zugreifen
• Nutzung von Firewalls
• Messung der Bandbreite zu Zielservern, die außerhalb unseres Netzes liegen
Es werden keine Verkehrsmanagement-Maßnahmen gem. TSM -VO durchgeführt. (Art. 4 Abs. 1 lit. a TSM-VO)
Wir bieten Spezialdienste gem. Art. 3 Abs. 5 TSM-VO nicht an. (Art. 4 Abs. 1 lit. c TSM-VO)
6.1 Auswirkungen von Down- und Upload Geschwindigkeiten
Jedes VB Internetprodukt verfügt über eine unterschiedliche Bandbreite. Die nachstehenden Beispiele sollen anhand von typischen Internetdiensten einen Überblick über etwaige Auswirkungen von unterschiedlichen Down- und Upload Geschwindigkeiten geben.
Mit den angegebenen VB Internetprodukten können Sie alle typischen Internetdienste nutzen. Diese Übersicht berücksichtigt die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit und das unbeschränkte Datenvolumen:
7 Service
Tabelle 4: Serviceklassenparameter
1)VLAN-ID 1002 – 1005 abhängig vom Kundenequipment
2)Bei Standardherstellung der Anschlussleitung auf Kupfer (größere Anzahl nach Rücksprache mit VB möglich).
3)Die CE-VLAN Preservation erfordert eine spezielle Service Konfiguration und eine QinQ oder eine port based Übergabe am zentralen Standort. Die 802.1p CoS bits des äußeren S-VLAN Tags werden von VB mit dem Wert 5 übergeben.
4)CoS Markierung für CIR (High Priority traffic = HP), alle anders markierten Frames werden mit niedriger Priorität (Low Priority = LP) transportiert. Für die Serviceklassen Advanced und Standard müssen die Frames entsprechend dem Standard IEEE 802.1p priorisiert werden.
5)One way delay bezogen auf 128 Byte Framesize.
6)gemäß RFC 3393
7)Maximale Framesize für single tagged / double tagged frames. Inhalt Für größere Framesizes muss eine Rücksprache mit dem VB erfolgen.
8)EVC Bandbreite CIR + EIR = PIR. Die Bandbreite eines VB Etherlink Services kann maximal 3 Gbit/s betragen.
8 Verfügbarkeit
Die mittlere Verfügbarkeit für VB Etherlink Service (Jahresdurchschnitt) beträgt 99,5 %.
Berechnung:
Zur Berechnung der mittleren Verfügbarkeit für Übertragungswege im Sinne dieser Vereinbarung wird ein Beobachtungszeitraum von einem Kalenderjahr herangezogen. Bei einer Dienstleistung deren Lebenszyklus im laufenden Kalenderjahr beginnt oder endet, beginnt oder endet mit diesem Datum der Beobachtungszeitraum.
Verfügbarkeit [A] = Verhältnis der verfügbaren Zeit (MUT) zur Gesamtzeit (MUT+MDT).
A = MUT / (MUT + MDT)
A [%] im Monat = A*100
MDT is the mean down time [in Minuten] MUT is the mean up time [in Minuten]
Ausnahmen:
Höhere Gewalt, angekündigte Wartungsarbeiten innerhalb der vereinbarten Wartungsfenster sowie Fremdverzögerungen bei der Entstörung werden nicht bei der Verfügbarkeitsberechnung berücksichtigt.
Dem Kunden steht im Rahmen der definierten Verfügbarkeit zu jedem Zeitpunkt die definierte Datenübertragungsrate zur Verfügung. Soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger
Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen erforderlich ist, ist VB berechtigt, Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen.
VB wird die von einer vorhersehbaren Unterbrechung oder Betriebsunfähigkeit betroffenen Kunden rechtzeitig, mindestens jedoch 5 Werktage vorher benachrichtigen.
9 Entstörung
9.1 Entstörzeit
Als Entstörzeit gilt der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung eines VB Etherlink Service durch den Kunden und dem Abschluss der Störungsbehebung, welche durch die Gutmeldung an den Kunden bestätigt wird. Eventuelle Verzögerungszeiten bei der Entstörung, die nicht durch VB verursacht werden, werden in der Entstörzeit nicht berücksichtigt.
9.2 Entstörzeitraum
Der Entstörzeitraum ist der Zeitraum, in dem die Entstörung eines VB Etherlink Service durchgeführt wird. Zeiten außerhalb des Entstörzeitraumes können die Entstörung unterbrechen.
9.3 Reaktionszeit
Die Reaktionszeit ist der Zeitraum zwischen der Störungsmeldung eines VB Etherlink Service und der Bestätigung der Störungsübernahme durch die für die Störungsbehebung verantwortliche Stelle von VB. Die Bestätigung der Störungsübernahme erfolgt telefonisch oder auf elektronischem Weg. Kann eine Bestätigung der Störungsübernahme aus Gründen, die nicht von VB zu vertreten sind, nicht erfolgen, gilt dies als Fremdverzögerung. Nach der Bestätigung der Störungsübernahme wird unverzüglich mit der Störungseingrenzung begonnen.
9.4 Fremdverzögerung
Fremdverzögerungen sind Verzögerungszeiten, welche die Entstörung eines VB Etherlink Service beeinflussen und vom Kunden oder von Dritten, die dem Kunden zu Vertragsleistung verpflichtet sind, verursacht werden.
9.5 Wartungsfenster
Das Wartungsfenster ist der Zeitraum, welcher VB für anfallende Wartungsarbeiten im Netz zur Verfügung steht. Leistungsunterbrechungen eines VB Etherlink Services infolge von angekündigten Wartungsarbeiten werden bei der Berechnung der Entstörungszeiten und der mittleren Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
10 Service Level Agreement (SLA)
Der VB Etherlink SLA wird individuell an die Kundenanforderungen angepaßt.
11 Realisierungszeiten
Die Realisierungszeiten verstehen sich ab dem Einlangen der Auftragserteilung bei den zuständigen Stellen von VB. Die Auftragserteilung muss alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Daten/Informationen beinhalten.
11.1 Herstellung VB Etherlink Anschluss
VB Etherlink Anschlüsse mit
o Bei LWL-Anschlussleitungen erfolgt die Realisierung der Dienstleistung umgehend nach Abschluß gegebenenfalls erforderlicher Grab- und Verlegearbeiten
o Bei Richtfunkverbindungen erfolgt die Realisierung umgehend nach bescheidmäßiger Frequenzzuteilung durch das Fernmeldebüro.
12 Vertragsdauer
Die Vertragsdauer wird individuell entsprechend der Kundenanforderung vertraglich festgelegt.
13 Entgeltbestimmungen
Alle angeführten Entgelte in EUR sind exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Maßgeblich für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sind die Entgelte in Euro ohne Umsatzsteuer (Nettoentgelte).
Unter www.video-broadcast.at findet sich im Internet die jeweils gültige Version dieser Entgeltbestimmungen.
14 Herstellung
14.1 Herstellung VB BusinessPark Fiber Etherlink
Für neu zu verlegende Leitungsabschnitte zwischen der Kabelausmündung und dem Endpunkt des VB Etherlink Anschlusses Fiber BusinessPark am Kundenstandort werden die entsprechenden Vorleistungen (sämtliche Verkabelungs-, Wiederherstellungsarbeiten für die Verlegung), falls diese nicht vom Kunden erbracht wurden, nach Aufwand abgerechnet.
Sind für den VB Etherlink Anschluss Schutzmaßnahmen gegen Beeinflussungen durch Fremdspannungen nötig, wird deren Herstellung nach Aufwand abgerechnet.
14.2 Herstellung VB Richtfunk Etherlink
Für neu zu errichtende Richtfunkanlagen des VB Etherlink Anschlusses Richtfunk am Kundenstandort werden die entsprechenden Vorleistungen (sämtliche Verkabelungs-, Montagearbeiten für den Mast und Antennenbau), falls diese nicht vom Kunden erbracht wurden, nach Aufwand abgerechnet.
Sind für den VB Etherlink Anschluss Schutzmaßnahmen gegen Beeinflussungen durch Fremdspannungen nötig, wird deren Herstellung nach Aufwand abgerechnet.
15 Überlassung
15.1 Tarifierungsgrundsätze
Für die Überlassung eines VB Etherlink Services ist ein monatliches Entgelt zu bezahlen. Die Höhe des Entgeltes ist von der gewünschten Bandbreite abhängig.
16 Monatliche Entgelte
16.1 Businesspark Fiber Etherlink
16.2 Business Richtfunk Etherlink
17 Mindestvertragsbindung
Es besteht keine Mindestvertragsbindung , sofern keine Mindestvertragsbindung im Rahmen einer Aktion gesondert vereinbart wurde
18 Entschädigungs- oder Erstattungsregelung
Kurzfristige Unterbrechungen oder Störungen unserer Leistungen/Dienste im Ausmaß bis zu maximal einem Kalendertag pro Monat, die auf geplante und von uns vorab angekündigte Wartungs- oder Reparaturarbeiten an unserem Netz zurückzuführen sind, gelten nicht als Verletzung von vertraglichen Pflichten.
Wenn wir die vertraglich vereinbarte Leistungsqualität nach den für Ihr Produkt geltenden Leistungsbeschreibungen länger als einen vollen Kalendertag nicht erbringen, dann bekommen Sie von uns für die Dauer der Nichterbringung das anteilige Grundentgelt für die von der Unterbrechung betroffenen Leistungen/Dienste zurück.
Im Fall einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung von der vereinbarten Geschwindigkeit bei Internetprodukten oder bei anderen Dienstqualitätsparametern stehen Ihnen folgende Gewährleistungsbehelfe zur Verfügung: Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Wandlung. Über das Bestehen, die Bedingungen und die Einzelheiten der Ausübung der Gewährleistungsbehelfe informieren wir Sie gerne im Anlassfall. Sie haben auch die Möglichkeit sich an die Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) (Punkt 4.5 der AGB) oder ein Gericht zu wenden.
19 Kontakt
Video-Broadcast GmbH
Romberggasse 3
A-1230 Wien
Service Hotline 01 999333
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
CE Customer Edge
CPE Customer Premises Equipment
CIR Commited Information Rate
EIR Excess Information Rate
EVC Ethernet Virtual Circuit
IEEE Institute of Electrical and Electronics Engineers
IP Internet Protocol
L2 OSI Layer 2
L3 OSI Layer 3
LAN Local Area Network
MAC Media Access Control
NNI Network Network Interface
NTU Network Termination Unit
OSI Open Systems Interconnection
PIR Peak Information Rate
RSTP Rapid Spanning Tree Protocol IEEE 802.1w, IEEE 802.1D-2004
SLA Service Level Agreement
STP Spanning Tree Protocol IEEE 802.1D
UNI User Network Interface
Die Leistungsbeschreibung und Entgeltbestimmungen sind auch auf www.video-broadcast.at abrufbar und werden auf Wunsch kostenlos zugesandt.
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