DSL Internet

 

 

  Leistungsbeschreibung und Entgeltbestimmungen

                                                                                              

   Gültig ab  1. 1.2019 

 

 

 

1.       Leistungsbeschreibung

 

Die Video-Broadcast GmbH (nachfolgend kurz: „VB“) erbringt sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit den gegenständlichen Internetanschlüssen auf Grundlage ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen  – welche Sie unter  https://www.video-broadcast.atfinden – sowie zu den Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung und Entgeltbestimmungen DSL Internet.  DSL Internetanschlüsse basieren auf der DSL Breitband-Technologie über bestehende oder neu zu errichtende Telefonleitungen. DSL Internetanschlüsse werden über entbündelte Telefonleitungen oder die virtuelle Entbündelung realisiert. Durch den Einsatz von entsprechenden Endgeräten, die im Leistungsumfang enthalten sind, wird eine Auswahl von Breitband-Internetzugängen mit asymmetrischen Bandbreiten angeboten. Ein Telefonanschluss kann über die Technologie „Voice over IP“ realisiert werden siehe auch Leistungsbeschreibung und Entgeltbestimmungen VB Voice.

 

1.1       Produkt  Internet

Die folgenden Bandbreitenprofile (Download/Upload) sind als Best-Effort Bandbreiten zu verstehen. „Download“ gibt die Brutto-Bandbreite an, die beim Empfang von Daten zur Verfügung steht (Downstream). „Upload“ gibt die Brutto-Bandbreite an, die beim Versand von Daten zur Verfügung steht (Upstream).

 

            

       

1) Bei Produkten auf Basis „unlimitiert“ gibt es grundsätzlich keine Einschränkung des Datentransfers.
Zur Absicherung der Netzintegrität behält sich VB das Recht vor, Anwender, die durch ihr Nutzungsverhalten andere Anwender in der Nutzung ihres Internet-Dienstes stören, in geeigneter Weise zur Einschränkung dieses Nutzungsverhaltens aufzufordern und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.     

    

               

 

 

Darüber hinaus dürfen wir informieren, dass die Profil-Bandbreite die beworbene Bandbreite ist und die in der Tabelle ausgewiesene normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2120 jene Bandbreite darstellt, die vom Kunden 95% der Zeit eines Tages erreicht wird.

Informationen gemäß der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet:

Bei der in der Tabelle angeführten Bandbreite handelt es sich um die maximale Bandbreite. Die maximale Bandbreite des Internetzugangs richtet sich nach dem gewählten Produkt und ist die technisch mögliche Bandbreite, die zumindest einmal täglich erreicht werden kann.
Die normalerweise zur Verfügung stehende Download- und Upload-Geschwindigkeit ist jene Geschwindigkeit, die der Kunde zu 95 % der Zeit eines Tages erreicht.

Eine erhebliche Abweichung von der jeweiligen beworbenen Bandbreite kann Auswirkungen haben darauf, wie schnell Sie Informationen und Inhalte über Ihren Internetanschluss abrufen und verbreiten können bzw. wie schnell Sie Anwendungen und Dienste nutzen und bereitstellen können.

Die oben angeführten Bandbreiten werden über das von VB zur Verfügung gestellte Modem unter normalen Betriebsumständen (keine Betriebsstörungen aufgrund unvorhergesehener und vorübergehender Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen oder auf geplante und von uns vorab angekündigte und zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes erforderliche Wartungs- oder Reparaturarbeiten an unserem Netz zurückzuführen) erreicht.

Messungen der zur Verfügung stehenden Bandbreite werden insbesondere von folgenden Faktoren erheblich beeinflusst: 

•       Keine direkte Ethernet LAN-Verbindung zwischen Modem und Endgerät

•       Übertragungsart und Übertragungsstandard

•       Veraltete bzw. nicht aktualisierte Betriebssysteme 

•       Veraltete bzw. nicht aktualisierte Hardware (zB Treiber; Netzwerkkarte)

•       Parallele Nutzung mehrerer Anwendungen (zB E-Mail Programme, Web Browser)

•       Paralleler Betrieb von Geräten, die eventuell auf das Internet zugreifen

•       Nutzung von Firewalls

•       Messung der Bandbreite zu Zielservern, die außerhalb unseres Netzes liegen 

 

1.2       Auswirkungen von Volumenbeschränkungen

Alle VB Internetprodukte verfügen über ein unbeschränktes Datenvolumen (Datentransfervolumen „unlimited“). Es erfolgt keine Drosselung oder Sperre nach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens. Das verbrauchte Datenvolumen hat daher keine Auswirkungen auf die Nutzung des Internetdienstes. Zur Absicherung der Netzintegrität und zum Schutz anderer Kunden behält sich VB das Recht vor, Anwender, die durch ihr Nutzungsverhalten die Netzintegrität gefährden oder andere Anwender in der Nutzung ihres Internet-Dienstes stören, in geeigneter Weise zur Einschränkung dieses Nutzungsverhaltens aufzufordern und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Es werden keine Verkehrsmanagement-Maßnahmen gem. TSM -VO durchgeführt. (Art. 4 Abs. 1 lit. a TSM-VO), ausgenommen wie in Pkt 1.4 beschrieben.

Wir bieten Spezialdienste gem. Art. 3 Abs. 5 TSM-VO nicht an. (Art. 4 Abs. 1 lit. c TSM-VO)

 

1.3       Auswirkungen von Down- und Upload Geschwindigkeiten

Jedes VB Internetprodukt verfügt über eine unterschiedliche Bandbreite. Die nachstehenden Beispiele sollen anhand von typischen Internetdiensten einen Überblick über etwaige Auswirkungen von unterschiedlichen Down- und Upload Geschwindigkeiten geben. 

Mit den angegebenen VB Internetprodukten können Sie alle typischen Internetdienste nutzen. Diese Übersicht berücksichtigt die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit und das unbeschränkteDatenvolumen: 

 

                             

1.4       Verkehrsmanagement Maßnahmen

Ein behördlicher Auftrag oder eine gerichtliche Anordnung kann uns rechtlich verpflichten Ihren Anschluss zu überwachen oder den Zugang zu bestimmten Websites zu sperren. Wenn wir verpflichtet werden eine Website zu sperren, kann diese Website nicht mehr über Ihren VB Anschluss erreicht werden kann.

Um die Integrität und Sicherheit unseres Netzes zu schützen setzen wir Verkehrsmanagement Maßnahmen ein. Besteht der Verdacht, dass die Integrität und Sicherheit unseres Netzes oder unserer Dienste gefährdet ist, filtern wir den schädigenden Datenverkehr aus dem Netz. Die Qualität Ihres Internetzugangsdienstes oder Ihre Privatsphäre werden dadurch nicht beeinträchtigt. Im Gegenteil: Mit dieser Maßnahme schützen wir unser Netz und damit auch Ihren Internetzugangsdienst.

Zur Vermeidung von Netzüberlastungen analysieren wir unsere Netzwerkdaten auf aggregierter Ebene (anonymisiert). Der Datenverkehr wird auf Basis von statischen Daten ermittelt. Diese Maßnahme hilft uns, drohende Kapazitätsauslastungen rechtzeitig zu erkennen und den Netzausbau zu planen. Die Qualität Ihres Internetzugangsdienstes oder Ihre Privatsphäre werden dadurch nicht beeinträchtigt. 

 

1.5       Voraussetzungen für den Betrieb 

Voraussetzung für den Einsatz von Speed DSL Internet bei virtueller Entbündelung (vULL) ist das Vorhandensein einer lokalen oder regionalen Verkehrsübergabe für das Abführen des Netzwerkverkehrs über die Infrastruktur von VB Telekom Austria AG.

Die Verfügbarkeit der einzelnen Produkte ist von der jeweils an der Adresse maximal erzielbaren Bandbreite abhängig. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass trotz funktionsfähigem DSL Anschluss die Realisierung des Telefonanschlusses aus technischen Gründen nicht möglich ist (z.B. zu hohe Dämpfung auf der Teilnehmeranschlussleitung).

1.6       Verfügbarkeit

VB betreibt die angebotenen Speed DSL Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. VB orientiert sich hierbei am jeweiligen Stand der Technik. Die angebotenen Dienste richten sich nach der branchenüblichen Verfügbarkeit. Die Qualität des von VB zur Verfügung gestellten Einzelanschlusses entspricht dem ortsüblichen und internationalen Standard.

1.7       Konfiguration/Installation

Die Konfiguration der  Breitbandverbindung wird vom Kunden selbst vorgenommen.

1.8       Serviceübergabe

Die Bereitstellung der Dienstleistung erfolgt, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss bzw. 4 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen geschaffen hat. Insbesondere kann die Frist erst zu laufen beginnen, wenn der Kunde alle für Vertragsabschluss und –durchführung nötigen Daten (z.B. Anschlussinhaber) VB bekannt gegeben hat.

1.9       Netzabschlusspunkt

Der physikalische Netzabschlusspunkt (NAP) ist das von VB zur Verfügung gestellte Modem. Sie haben auch die Möglichkeit, Endgeräte Ihrer Wahl mit Ihrem WLAN Modem zu verbinden.

Für Endgeräte, die nicht von VB geliefert wurden, übernimmt VB keine Funktionsgarantie und keinen Support.

 

2.       Servicemanagement

 

Fehler in den zentralen Komponenten im VB Netzwerk werden von VB von Montag bis Sonntag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr überwacht und behoben (Regelentstörungszeit). Eine proaktive Verständigung des Kunden über eine eventuelle Störung ist derzeit nicht vorgesehen.

Falls eine Störung den Tausch eines Endgerätes erforderlich macht, sendet VB innerhalb von 5 Werktagen ein kostenloses Ersatzmodem an den Kunden (Send & Repair).

Voraussetzung für den kostenlosen Austausch ist jedoch, dass der Kunde alle von einer Störung betroffenen Endgeräte spätestens mit Erhalt der Austauschgeräte in ordnungsgemäßem Zustand (siehe Kapitel Endgeräte) mit einer Fehlerbeschreibung und einer entsprechenden Schutzverpackung an folgende Adresse sendet:

 

Video-Broadcast GmbH

Romberggasse 3

A-1230 Wien

Service Hotline    01 999333

 

Nicht von VB gelieferte Endgeräte sind vom Servicemanagement ausgenommen!

Sollten die von der Störung betroffenen Endgeräte nicht innerhalb von 30 Tagen (Datum des Poststempels) nach Erhalt des Austauschgerätes bei VB eintreffen oder ist die Störung durch einen Schaden am Endgerät, der vom Kunden zu vertreten ist, verursacht worden, verrechnet VB den Zeitwert des Austauschgerätes.

 

2.1       Technische Realisierung

Die für den DSL Anschluss vorgesehene Telefonleitung wird angemietet und bei vULL wird an einem zentralen Knotenpunkt der Netzwerkverkehr an das Netz von VB Telekom Austria AG übergeben und bis zum Netzabschlusspunkt geführt. 

 

3.       Entgeltbestimmungen

 

3.1        Monatliche Entgelte

 

     

  

3.2       Einmalige Entgelte

 

Für die Herstellung eines DSL Internet Anschlußes ist ein einmaliges Entgelt von 160 € zu bezahlen.

Unbenommen dessen wird bei Verkaufsaktionen von VB kein Herstellungsentgelt verrechnet.

Informationen über alle aktuell anwendbaren Entgelte und laufende Aktionen erhalten Sie online auf www.video-broadcast.at  oder telefonisch bei unserer Service-Hotline.

 

4.      Ordentliche Kündigung des Vertrags

Unser Vertrag wird auf bestimmte Zeit (Mindestvertragsdauer) abgeschlossen kann von Ihnen und von uns unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monat mit Wirkung zum letzten Tag eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Zur Wahrung der Kündigungsfrist ist der Postaufgabestempel maßgeblich.

 

5.      Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer beginnt mit dem Tag, an dem der Vertrag zustande kommt. Die Mindestvertragsdauer ergibt sich aus Ihrem Einzelvertrag oder den für Ihr Produkt geltenden Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibungen.Mindestvertragsdauer bedeutet, dass unser Vertrag frühestens mit Wirksamkeit zum letzten Tag jenes Kalendermonats ordentlich gekündigt werden kann, in dem die Mindestvertragsdauer endet.
 

 

6.      Außerordentliche Kündigung

Aus wichtigem Grund kann unser Vertrag von Ihnen oder von uns ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt werden.

Ein wichtiger Grund, der uns zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor,

• wenn eine Voraussetzung für eine Sperre nach Punkt 7.3 der AGB VB gegeben ist, oder

• bei natürlichen Personen: Todesfall

• bei juristischen Personen: Liquidation.

Ein wichtiger Grund, der Sie zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn

• wir den in den für Ihr Produkt geltenden Leistungsbeschreibungen enthaltenen Leistungsumfang trotz Ihrer nachgewiesenen schriftlichen Aufforderung in wesentlichen Punkten über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen nicht einhalten, oder

• wir einseitige Vertragsänderungen nach § 25 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) vornehmen und diese Änderungen für Sie nicht ausschließlich begünstigend sind.

Wenn Sie den Vertrag dennoch vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigen, ist die Summe der offenen Grundentgelte, die bis zum frühestens möglichen ordentlichen Kündigungstermin entstehen würde, zu bezahlen.

 

7.       Entschädigungs- oder Erstattungsregelung

Kurzfristige Unterbrechungen oder Störungen unserer Leistungen/Dienste im Ausmaß bis zu maximal einem Kalendertag pro Monat, die auf geplante und von uns vorab angekündigte Wartungs- oder Reparaturarbeiten an unserem Netz zurückzuführen sind, gelten nicht als Verletzung von vertraglichen Pflichten.

Wenn wir die vertraglich vereinbarte Leistungsqualität nach den für Ihr Produkt geltenden Leistungsbeschreibungen länger als einen vollen Kalendertag nicht erbringen, dann bekommen Sie von uns für die Dauer der Nichterbringung das anteilige Grundentgelt für die von der Unterbrechung betroffenen Leistungen/Dienste zurück.

Im Fall einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung von der vereinbarten Geschwindigkeit bei Internetprodukten oder bei anderen Dienstqualitätsparametern stehen Ihnen folgende Gewährleistungsbehelfe zur Verfügung: Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Wandlung. Über das Bestehen, die Bedingungen und die Einzelheiten der Ausübung der Gewährleistungsbehelfe informieren wir Sie gerne im Anlassfall. Sie haben auch die Möglichkeit sich an die Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) (Punkt 4.5 der AGB VB) oder ein Gericht zu wenden.

 

8.      Kontakt

 

Video-Broadcast GmbH

Romberggasse 3

A-1230 Wien

01 999 333

 

 

Die Leistungsbeschreibung und Entgeltbestimmungen sind auch auf www.video-broadcast.at abrufbar und werden auf Wunsch kostenlos zugesandt.

Eventuelle Satz- oder Druckfehler vorbehalten.

 

   
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